Alles VdS, oder nicht?

2016-03-21 16:58:00 / Unsere News ... / Kommentar 1

Wussten Sie denn, dass ...?

Der VdS ist ein schon seit 20 Jahren veraltetes Maskulinum aus einer Zeit, als die Organisation noch „Verband der Sachversicherer“, später „Verband der Schadensversicherer“ hieß und Vereinsstatus genoss. 1997 wurde seine technische Abteilung in die VdS Schadenverhütung GmbH überführt, deren Alleingesellschafter der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist. Es handelt sich also um keinen Verband, sondern um ein privatwirtschaftliches Unternehmen. Eine GmbH ist grundsätzlich auf Gewinn ausgerichtet. Wie es sich dabei also um eine „unabhängige Prüfinstitution“ handeln kann (so nennt sich der VdS selbst auf der eigenen Webseite zudem als Tochtergesellschaft eines Interessenverbands), bleibt das Geheimnis der Verantwortlichen.

 

Vom VdS herausgegebene Richtlinien sind generell privatrechtlichen Charakters und völlig ohne Vorschriftencharakter und Gesetzeskraft. Das vergessen solche Leute die verlangen die VdS Vorschriften bindend einzuhalten (z.B. Versicherer oder Feuerwehr). Die Richtlinien suggerieren, dass nach diesen Vorgaben errichtete Sicherheitsanlagen qualitativ besser sind als die „nur“ nach dem Stand der Technik, den Normen und anerkannten Regeln der Technik errichtet wurden. Wir vertreiben hochqualitative Produkte die auch ohne dass VdS Zeichen in der Top-Liga mitspielen. Zudem können wir diese günstiger verkaufen da wir uns das Geld für die VdS Zulassung sparen.

 

Wie entstehen VdS Richtlinien?

VdS Richtlinien entstehen mitunter parallel zu bestehenden Normen. Vergleicht man die jeweilige Richtlinie und Norm miteinander, beispielsweise DIN DVE 0833 T2 und VdS 2095, so ist festzustellen, dass bei den VdS Richtlinien lediglich an diversen Stellen geläufige Begriffe geändert, belanglose Sätze hinzugefügt oder geringfügig abgeändert wurden. Eine DIN-Norm erfährt einen langen Reifungsprozess von der ersten Überlegung über den Vorentwurf bis zur Verabschiedung. Abschreiben kann man sie erst nach der Verabschiedung. DIN Normen können laut Rechtsprechung (OLG Nürnberg, Az 13U 979/02) hinter dem Stand der Technik zurückliegen. Man fragt sich, welche Aktualität dann die entsprechende VdS Richtlinie am Tag ihrer Erscheinung hat. Bei der Überprüfung der VdS Richtlinien fällt auf, dass von 349 Richtlinien 192 älter als 5 Jahre, 97 älter als 10 Jahre und 33 noch aus der Zeit vor der Jahrtausendwende stammen. Man sollte hierbei auch bedenken, mit welch hohem Tempo sich Technologien weiterenwickelt haben und wie schnell neue Sicherheitstechniken entstanden sind.


Kommentare 1
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Andreas R., 12.01.17 16:01

Mag alles richtig sein. So lange der Markt VdS verlangt und vor allem wenn wir dadurch ein Alleinstellungsmerkmal gegenüber Baumarktanlagen haben, soll der VdS (mit seinen sicherlich überteuerten Preisen) bestehen bleiben.